Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragsarbeit im Bereich Illustration & Grafik Design
Urheberschutz, Nutzungsrechte, Eigentumsrechte und Eigenwerbung
1.1. Der an Tanja Peklar-Zarka erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften der Werknutzungsbewilligung und des Urheberrechtsgesetzes.
1.2. Alle Leistungen von Tanja Peklar-Zarka, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Tanja Peklar-Zarka und können von dieser jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Auftraggeber/Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck, nicht jedoch die Eigentumsrechte. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Tanja Peklar-Zarka setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
1.3. Sämtliche Arbeiten von Tanja Peklar-Zarka, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe, nicht erreicht sind.
1.4. Ohne Zustimmung von Tanja Peklar-Zarka dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.
1.5. Die Werke von Tanja Peklar-Zarka dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber/Kunde bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Von den aufgeführten Faktoren abweichende Nutzungen müssen gesondert vergütet werden und bedürfen der expliziten Rücksprache.
1.6. Tanja Peklar-Zarka räumt dem Auftraggeber/Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars (zahlbar 7 Tage nach Ausstellung).
1.7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tanja Peklar-Zarka und ist in diesem Falle gesondert zu vereinbaren sowie vom Auftraggeber/Kunden zu vergüten.
1.8. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Tanja Peklar-Zarka bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen.
1.9. Tanja Peklar-Zarka bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Portfolio, Wettbewerbsteilnahmen, Sozialen Medien wie Instagram, Facebook oder Linked In etc.) zu nutzen und auf die Tätigkeit für den Auftraggeber/Kunden hinzuweisen.
Datenanlieferung
2.1. Tanja Peklar-Zarka ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber/Kunden herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber/Kunde die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber/Kunden zu vergüten.
2.2. Stellt der Designer dem Auftraggeber/Kunden Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Tanja Peklar-Zarka vorgenommen werden.
Mitwirkung des Auftraggebers/Kunden
3.1. Der Auftraggeber/Kunde versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Tanja Peklar-Zarka zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber/Kunde ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber/Kunde nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber/Kunde Tanja Peklar-Zarka im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Gewährleistung, Haftung
4.1. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber/Kunden. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber/Kunde die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
4.2. Tanja Peklar-Zarka haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber/Kunden zur Nutzung überlässt. Tanja Peklar-Zarka ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber/Kunden selbst und auf eigene Kosten veranlasst oder separat bei Tanja Peklar-Zarka beauftragt.
4.3. Tanja Peklar-Zarka haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe.
Zusatzleistungen
5.1. Eventuell benötigte, extern erworbene und kostenpflichtige Designelemente (bspw. Lizenzen für Schriften, Stockbilder, etc.) werden nach den jeweiligen Kauf-/Lizenzbedingungen + 20% Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
5.2. Externe Leistungen im Auftrag des Kunden gebuchte Leistungen bei Drittfirmen (z. B. Druckerein oder andere ausführende Firmen) werden mit einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 20% weiterverrechnet.
Abschlagszahlungen
6.1. Bei Nichtgefallen eines Designentwurfs bzw. Projektabbruch ist Tanja Peklar-Zarka berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen den Kostenersatz und ein angemessenes Abschlagshonorar in der Höhe der aufgewendeten Stunden und zum jeweilig aktuellen Zeitpunkt gültigen Stundensatz zu berechnen. Sondervereinbarungen zum Abschlagshonorar (z.B. Pauschalen) sind vor Beauftragung und Beginn des Designprozesses ausdrücklich, bevorzugt schriftlich, zu vereinbaren.